Gesetze / Prüfungsberichteverordnung
PrüfV§ 50 Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung
Stand: 10.06.2019
Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.