Gesetze / Prüfungsberichteverordnung

PrüfV

§ 49 Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Es ist darüber zu berichten, ob die in § 341h des Handelsgesetzbuchs, in den §§ 29 und 30 sowie in der Anlage zu § 29 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung ergangenen Bestimmungen über Bildung, Höhe, Zuführung, Entnahme und Auflösung beachtet worden sind. Ferner ist anzugeben, in welchem Umfang und auf welche Art eine Nachprüfung erfolgt ist.

§ 48 § 50