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§ 50 PrüfV 2017 — Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung

Prüfungsberichteverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.