Gesetze / Prüfungsberichteverordnung
PrüfV§ 26 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCfV%202017/26#abs-1 (1) Die wesentlichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Versicherungsunternehmens im Berichtszeitraum sind im Prüfungsbericht darzustellen, wobei insbesondere zu berichten ist über
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCfV%202017/26#abs-2 (2) Als Bestandteil der Ausführungen zu Absatz 1 Nummer 6 ist bei Dienstleistungsbeziehungen über Art und Umfang der Leistungen sowie über die Erträge und Aufwendungen je Dienstleistungsverhältnis zu berichten. Die Berichterstattung nach Absatz 1 Nummer 5 kann entfallen, wenn für den Berichtszeitraum ein Abhängigkeitsbericht nach § 312 des Aktiengesetzes aufgestellt wird. Wurde bei verbundenen Unternehmen ein Konzernabschluss oder Abhängigkeitsbericht nicht erstellt oder ein Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen, sind die Gründe hierfür darzulegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCfV%202017/26#abs-3 (3) Der Prüfer hat über die wesentlichen Unternehmensbereiche, die auf andere Unternehmen ausgelagert sind, zu berichten.