Gesetze / Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO

PrüVOFortkfmBf

§ 3 Gliederung der Prüfung

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCVOFortkfmBf/3?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Der Prüfling teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCVOFortkfmBf/3?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Handlungsbereiche sind:

1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,
2.
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und
3.
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCVOFortkfmBf/3?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind:

1.
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,
2.
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,
3.
Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und
4.
Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.
§ 2 § 4