Gesetze / PrüVOFortkfmBf · BGBl I 2014, 1725
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
18 Normen · ausgefertigt 11.11.2014 · letzte Änderung 25.12.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung der Prüfung
- § 4Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“
- § 5Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“
- § 6Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“
- § 7Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
- § 8Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
- § 9Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“
- § 10Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“
- § 11Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer
- § 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 15Zeugnisse
- § 16Wiederholen der Prüfung
- § 17Übergangsvorschriften
- § 18Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 13 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2(zu § 15) Zeugnisinhalte
Änderungsverlauf
- 25.12.2019 — 10 Normen geändert · §§ 1, 3, 11, 12 und 6 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.