Gesetze / PrüVOFortkfmBf · BGBl I 2014, 1725

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

18 Normen · ausgefertigt 11.11.2014 · letzte Änderung 25.12.2019 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  3. § 2Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3Gliederung der Prüfung
  5. § 4Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“
  6. § 5Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“
  7. § 6Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“
  8. § 7Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
  9. § 8Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
  10. § 9Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“
  11. § 10Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“
  12. § 11Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer
  13. § 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  14. § 13Bewerten der Prüfungsleistungen
  15. § 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  16. § 15Zeugnisse
  17. § 16Wiederholen der Prüfung
  18. § 17Übergangsvorschriften
  19. § 18Inkrafttreten
  20. Anlage 1(zu den §§ 13 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  21. Anlage 2(zu § 15) Zeugnisinhalte

Änderungsverlauf

  1. 25.12.2019 — 10 Normen geändert · §§ 1, 3, 11, 12 und 6 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.