§ 11 Begriff und Umfang des Universaldienstes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/11#abs-1 (1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1, die flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden. Der Universaldienst ist auf lizenzpflichtige Postdienstleistungen und Postdienstleistungen, die zumindest in Teilen beförderungstechnisch mit lizenzpflichtigen Postdienstleistungen erbracht werden können, beschränkt. Er umfaßt nur solche Dienstleistungen, die allgemein als unabdingbar angesehen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/11#abs-2 (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe des Absatzes 1 Inhalt und Umfang des Universaldienstes festzulegen. Die Festlegung der Universaldienstleistungen ist der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nachfragegerecht anzupassen. In der Rechtsverordnung sind darüber hinaus die Mindestqualität der Dienstleistungen einschließlich der Qualitätsmerkmale für das Annahme- und Zustellnetz (Briefkästen, Einrichtungen, in denen Verträge über Brief- oder Paketbeförderungsleistungen abgeschlossen und abgewickelt werden können, Briefauslieferung) und für die Brieflaufzeiten sowie die Maßstäbe für die Bestimmung des Preises einer Universaldienstleistung festzulegen. Die Regulierungsbehörde ist befugt, über die Einhaltung dieser Maßstäbe zu entscheiden. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 11 PostG 1998 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.07.2002 – X ZR 250/00Zitiert von 4
- FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 – 9 K 403/12Zitiert von 2
- BGH, 12.06.2001 – VI ZR 29/00Zitiert von 2
- BVerwG, 30.06.2004 – 4 C 3.03Zitiert von 24
- BVerwG, 30.06.2004 – 4 CN 7.03Zitiert von 10
- VG Köln, 11.12.2001 – 22 K 11500/99Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 12.06.2024 – 6 C 9/22Postrechtliche Genehmigung der Entgelte für UniversaldienstleistungenZitiert von 6
- FG Köln, 25.07.2023 – 8 K 2452/21Zitiert von 1
- VG Köln, 17.08.2022 – 21 K 5020/21Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 PostG 1998 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.