Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten PharmKfmAusbV 2012 § 2 Dauer der Berufsausbildung Stand: 10.06.2019 Bund Die Ausbildung dauert drei Jahre.