Gesetze / Landesrecht Sachsen / Pflegeausschussverordnung
PflegeAVO§ 5 Beschlussfähigkeit
Stand: 26.08.2026
Der Landespflegeausschuss ist beschlussfähig, wenn sämtliche Vertreter ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Vertreter einschließlich des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden anwesend ist.