Gesetze / Pflichtversicherungsgesetz
PflVG§ 29 Steuerbefreiung
Stand: 17.04.2024
Der Entschädigungsfonds, die Entschädigungsstelle, die Verhandlungsstelle und der Insolvenzfonds sind von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer befreit.