Gesetze / Pflanzenschutzgesetz
PflSchG§ 37 Neue Erkenntnisse
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 08.09.2011 – IV R 5/09Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines Pflanzenschutzmittels als immaterielles WirtschaftsgutZitiert von 27
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PflSchG%202012/37#abs-1 (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für die Prüfung der Meldungen nach Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PflSchG%202012/37#abs-2 (2) Der Meldung nach Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind Unterlagen und Proben beizufügen, aus denen sich die neuen Erkenntnisse ergeben.