Gesetze / Pflegeberufebeteiligungsverordnung PflBBetV § 9 Inkrafttreten Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 14.03.2026 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.