Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung

PflAbfV

§ 3 Abfälle aus dem Erwerbsgartenbau

Stand: 01.07.2017

Bayern1 Entscheidung

Auf pflanzliche Abfälle aus Betrieben des Erwerbsgartenbaus ist § 2 entsprechend anzuwenden.

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