Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung
PflAbfV§ 3 Abfälle aus dem Erwerbsgartenbau
Stand: 01.07.2017
Auf pflanzliche Abfälle aus Betrieben des Erwerbsgartenbaus ist § 2 entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 PflAbfV →
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- VG Würzburg, 14.10.2021 – W 5 K 20.1867Zitiert von 2
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