Gesetze / Pfandbriefgesetz PfandBG § 47 (weggefallen) Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen Außer Kraft: § 47 PfandBG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 47 PfandBG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht finden