Gesetze / Patentanwaltsverzeichnisverordnung
PatAnwVV§ 6 Einsichtnahme in das Verzeichnis
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwVV/6#abs-1 (1) Die Einsichtnahme in das Verzeichnis der Patentanwaltskammer muss über das Internet jederzeit kostenfrei und ohne vorherige Registrierung möglich sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwVV/6#abs-2 (2) Eine anstelle der Kanzleianschrift in das Verzeichnis eingetragene zustellfähige Anschrift ist nicht einsehbar.