Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 95b Rechtsnachfolger

Stand: 01.08.2022

Bund

Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung (§ 123 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes) können berufsgerichtliche Maßnahmen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden.

§ 95a § 96