Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 9 Prüfungskommission

Stand: 01.08.2022

Bund2 Fassungen

Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildet. Das Deutsche Patent- und Markenamt beruft in diese Kommission Mitglieder des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Patentanwälte und Patentassessoren.

§ 8 § 10