Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 9 Prüfungskommission
Stand: 01.08.2022
Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildet. Das Deutsche Patent- und Markenamt beruft in diese Kommission Mitglieder des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Patentanwälte und Patentassessoren.
Änderungsverlauf
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05.10.2021 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I 4607)
BGBl. 2021 I S. 4607
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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17.12.2006 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 4 Abs. 20 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I 3171)
BGBl. 2006 I S. 3171
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