Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 66 Beschlußfähigkeit des Vorstands
Stand: 01.08.2021
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAOStand: 01.08.2021
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.