Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 54 Aufgaben der Patentanwaltskammer
Stand: 10.06.2019
Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 54 PAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 06.07.2012 – PatAnwZ 1/11Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Veröffentlichung von Aufsätzen im Publikationsorgan der Patentanwaltskammer
- BGH, 11.11.2024 – AnwZ (Brfg) 35/23Rechtsmäßigkeit des Kammerbeitrags in Rechtsanwaltskammer für Steuerberater
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.