Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 124 Beschwerde
Stand: 10.06.2019
Soweit Beschlüsse des Landgerichts und Verfügungen des Vorsitzenden mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel das Oberlandesgericht zuständig.