Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 105 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Stand: 10.06.2019
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Landgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Patentanwaltssachen (§ 86) besteht.