Gesetze / Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk ParkettlMeistPrV § 6 Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.03.2020. Zur aktuellen Fassung → -