Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
PTStiftG§ 15 Steuer-, Gebühren- und Abgabenbefreiung
Stand: 10.06.2019
Die Stiftung wird von Steuerpflichten sowie von Gerichtsgebühren und Abgaben, die aus Anlaß ihrer Errichtung entstehen, befreit. Auslagen sind von ihr zu erstatten.