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§ 15 PTStiftG — Steuer-, Gebühren- und Abgabenbefreiung

Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung wird von Steuerpflichten sowie von Gerichtsgebühren und Abgaben, die aus Anlaß ihrer Errichtung entstehen, befreit. Auslagen sind von ihr zu erstatten.