Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation

PTStiftG

§ 10 Aufgaben des Kurators

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTStiftG/10#abs-1 (1) Der Kurator hat die Beschlüsse des Kuratoriums auszuführen und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen. Das Nähere, insbesondere die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Kurator und den Museumsleitern, regelt die Satzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTStiftG/10#abs-2 (2) Der Kurator vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

§ 9 § 11