Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
PTStiftG§ 10 Aufgaben des Kurators
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTStiftG/10#abs-1 (1) Der Kurator hat die Beschlüsse des Kuratoriums auszuführen und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen. Das Nähere, insbesondere die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Kurator und den Museumsleitern, regelt die Satzung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTStiftG/10#abs-2 (2) Der Kurator vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 10 PTStiftG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Berlin, 30.04.2015 – 5 K 127.13Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.02.2009 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 15 Abs. 108 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I 160)
BGBl. 2009 I S. 160
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