Gesetze / PTB Besondere Gebührenverordnung
PTBBGebVAnlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2)Stundensätze der Zeitgebühren
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1719)
| Themenbereich | Organisationseinheit | Stundensatz in Euro | |
|---|---|---|---|
| 1 | Akustik, Ultraschall, Beschleunigung | Geschwindigkeit | 160,00 |
| Schall | |||
| Akustik und Dynamik | |||
| 3 | Elektrizität und Magnetismus | Gleichstrom und Niederfrequenz | 186,00 |
| Hochfrequenz und Felder | |||
| Elektrische Energiemesstechnik | |||
| Quantenelektronik | |||
| Halbleiterphysik und Magnetismus | |||
| Elektrische Quantenmetrologie | |||
Änderungsverlauf
-
21.09.2021 Ausfertigung
Anlage 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. September 2021 (BGBl. I 4312)
BGBl. 2021 I S. 4312
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.