§ 40 Kenntnisprüfung
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTAG/40#abs-1 (1) Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTAG/40#abs-2 (2) Ist die Kenntnisprüfung erfolgreich abgelegt worden, so wird die Berufsqualifikation anerkannt.