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§ 40 PTAG — Kenntnisprüfung

PTA-Berufsgesetz

Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung.

(2) Ist die Kenntnisprüfung erfolgreich abgelegt worden, so wird die Berufsqualifikation anerkannt.