Gesetze / Personenstandsverordnung
PStV§ 1 Standesamt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStV/1#abs-1 (1) Jedes Standesamt führt eine Bezeichnung. Bei gleichnamigen Standesämtern ist ein unterscheidender Zusatz hinzuzufügen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStV/1#abs-2 (2) Amtssitz sind die Diensträume des Standesamts.