Gesetze / Plattformen-Steuertransparenzgesetz
PStTG§ 3 Plattform; Plattformbetreiber
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/3#abs-1 (1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 in Satz 1 gerichtet sind. Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/3#abs-2 (2) Ein Plattformbetreiber ist jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/3#abs-3 (3) Ein freigestellter Plattformbetreiber ist ein Plattformbetreiber, der
den Nachweis erbracht hat, dass die von ihm betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietern genutzt werden kann.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/3#abs-4 (4) Ein meldender Plattformbetreiber ist ein Plattformbetreiber, bei dem es sich nicht um einen freigestellten Plattformbetreiber handelt und der