Gesetze / Partnerschaftsregisterverordnung
PRV§ 5 Inhalt der Eintragungen
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PRV/5#abs-1 (1) In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Partnerschaft betreffenden Eintragungen anzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PRV/5#abs-2 (2) In Spalte 2 sind unter Buchstabe a der Name, unter Buchstabe b der Sitz und die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen, und zwar unter Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl und, falls dem Namen der Partnerschaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, unter Angabe dieses Zusatzes und unter Buchstabe c der Gegenstand der Partnerschaft und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen anzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PRV/5#abs-3 (3) In Spalte 3 ist unter Buchstabe a die allgemeine Regelung zur Vertretung der Partnerschaft durch die Partner und die Liquidatoren einzutragen. In Spalte 3 unter Buchstabe b sind die Partner und die als solche bezeichneten Liquidatoren mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, dem in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und Wohnort einzutragen. Ferner ist in Spalte 3 unter Buchstabe b jede Änderung in den Personen der Partner oder Liquidatoren einzutragen. Weicht die Vertretungsbefugnis der in Spalte 3 unter Buchstabe b einzutragenden Personen im Einzelfall von den Angaben in Spalte 3 unter Buchstabe a ab, so ist diese besondere Vertretungsbefugnis bei den jeweiligen Personen zu vermerken.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PRV/5#abs-4 (4) In Spalte 4 ist unter Buchstabe a die Rechtsform einzutragen. In Spalte 4 unter Buchstabe b sind einzutragen:
und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PRV/5#abs-5 (5) In Spalte 5 erfolgt unter a die Angabe des Tages der Eintragung, unter b sonstige Bemerkungen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/PRV/5#abs-6 (6) Enthält eine Eintragung die Nennung eines in ein öffentliches Register eingetragenen Rechtsträgers, so sind Art und Ort des Registers und die Registernummer dieses Rechtsträgers mit zu vermerken.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 PRV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- AG Essen, 18.03.1998 – 90 AR 335/96
- BGH, 04.04.2017 – II ZB 10/16Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von DoktortitelnZitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.