Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Bayern
PO-StrW§ 7 Prüfungsaufgaben
Stand: 25.08.2026
Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie Lösungs- und Bewertungskriterien und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel.