Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg

PO-Externe-BK

§ 1 Geltungsbereich, Zweck der Prüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs gilt für den Erwerb der schulischen und beruflichen Abschlüsse

1. der Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht in Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen,

2. der Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht oder beruflichen Kenntnissen und der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife führen,

3. der Bildungsgänge der Fachschule

nach Maßgabe der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK).

§ 2