Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte

PO-A

§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PO-A/28#abs-1 (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PO-A/28#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlußprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (POSozV) vom 14. Juli 1979 (BayRS 800-21-86-A), geändert durch Verordnung vom 13. März 1991 (GVBl S. 116), außer Kraft. Dies gilt nicht für Ausbildungsverträge mit einem Ausbildungsbeginn vor dem 1. September 1997; insoweit gilt die bisherige Rechtslage fort.

§ 27