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§ 28 PO-A (Bayern) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlußprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (POSozV) vom 14. Juli 1979 (BayRS 800-21-86-A), geändert durch Verordnung vom 13. März 1991 (GVBl S. 116), außer Kraft. Dies gilt nicht für Ausbildungsverträge mit einem Ausbildungsbeginn vor dem 1. September 1997; insoweit gilt die bisherige Rechtslage fort.