Gesetze / PNU-Prämien- und -Zulagenverordnung
PNUPZV§ 2 Prämie
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PNUPZV/2#abs-1 (1) Die Prämie wird als Einmalzahlung gewährt. Der Gesamtbetrag der Prämien, die eine Beamtin oder ein Beamter in einem Kalenderjahr erhält, darf 20 000 Euro nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PNUPZV/2#abs-2 (2) Die Prämie kann auch in Form von Sachbezügen gewährt werden.