Gesetze / Prozesskostenhilfeformularverordnung
PKHFV§ 2 Vereinfachte Erklärung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 43
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Nach Gewicht
- BFH, 08.03.2016 – V S 9/16 (PKH)Prozesskostenhilfe - Abgabe einer vereinfachten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- OVG NRW, 21.07.2025 – 17 E 289/25Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 28.11.2025 – 2 PA 180/25
- OVG Niedersachsen, 07.09.2023 – 14 PA 83/23Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 31.03.2020 – 10 PA 68/20Zitiert von 10
- OLG Frankfurt am Main, 15.08.2017 – 5 WF 166/17
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 PKHFV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PKHFV/2#abs-1 (1) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind, das in einer Abstammungssache nach § 169 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in einem Verfahren über den Unterhalt seine Rechte verfolgen oder verteidigen oder das einen Unterhaltsanspruch vollstrecken will, kann die Erklärung gemäß § 117 Absatz 2 Satz 1 oder § 120a Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung ohne Benutzung des in der Anlage bestimmten Formulars abgeben, wenn es über Einkommen und Vermögen, das nach § 115 der Zivilprozessordnung einzusetzen ist, nicht verfügt. Die Erklärung des Kindes muss in diesem Fall enthalten:
Die vereinfachte Erklärung im Antragsvordruck für das vereinfachte Verfahren zur Abänderung von Unterhaltstiteln ist weiterhin möglich; sie genügt auch, wenn die Verfahren maschinell bearbeitet werden. Das Kind kann sich auf die Formerleichterungen nicht berufen, wenn das Gericht die Benutzung des in der Anlage bestimmten Formulars anordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PKHFV/2#abs-2 (2) Eine Partei, die nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch laufende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, muss die Abschnitte E bis J des in der Anlage bestimmten Formulars nicht ausfüllen, wenn sie der Erklärung den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes beifügt, es sei denn, das Gericht ordnet dies ausdrücklich an.