Gesetze / Kontrollgremiumgesetz
PKGrG§ 12a Übergangsregelung
Stand: 10.01.2020
Bei der Berechnung der Amtszeit nach § 5b Absatz 1 Satz 1 ist der bisher in dem Amt als die oder der Ständige Bevollmächtigte in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis verbrachte Zeitraum anzurechnen.