Gesetze / Kontrollgremiumgesetz
PKGrG§ 12a Übergangsregelung
Stand: 10.01.2020
Bei der Berechnung der Amtszeit nach § 5b Absatz 1 Satz 1 ist der bisher in dem Amt als die oder der Ständige Bevollmächtigte in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis verbrachte Zeitraum anzurechnen.
Änderungsverlauf
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09.12.2019 Ausfertigung
§ 12a neu gefasst durch Artikel 13b des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I 2053)
BGBl. 2019 I S. 2053
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05.01.2017 Ausfertigung
§ 12a geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Januar 2017 (BGBl. I 17)
BGBl. 2017 I S. 17
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30.11.2016 Ausfertigung
§ 12a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I 2746)
BGBl. I S. 2746
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