Gesetze / Zweite-Pandemiekosten-Erstattungsverordnung PKEV 2022 2 § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 12.10.2022 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.