§ 2 PKEV 2022 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite-Pandemiekosten-Erstattungsverordnung

Historische Fassung: Stand 12.10.2022 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.