Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei

PFAAbk

Art 8

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PFAAbk/8#abs-1 (1) Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1973 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Abkommen über Aufgaben und Finanzierung des Polizei-Instituts Hiltrup vom 19. Juni 1962 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PFAAbk/8#abs-2 (2) Die Frist des Artikel 7 Abs. 1 beginnt mit dem 01.03.2006 erneut zu laufen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PFAAbk/8#abs-3 (3) Die Zustimmungserklärungen der Beteiligten sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.

Art 7