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Art 8 PFAAbk (Bayern)

Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1973 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Abkommen über Aufgaben und Finanzierung des Polizei-Instituts Hiltrup vom 19. Juni 1962 außer Kraft.

(2) Die Frist des Artikel 7 Abs. 1 beginnt mit dem 01.03.2006 erneut zu laufen.

(3) Die Zustimmungserklärungen der Beteiligten sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.