Gesetze / Postdienstleistungsverordnung

PDLV

§ 1 Anwendungsbereich

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PDLV/1#abs-1 (1) Die Verordnung regelt die besonderen Rechte und Pflichten der Anbieter von Postdienstleistungen und derjenigen, die diese Leistungen als Endkunden, mit denen keine Sondervereinbarungen bestehen, vertraglich in Anspruch nehmen oder begehren (Kunden).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PDLV/1#abs-2 (2) Vereinbarungen, die zu Ungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam.

§ 2