Gesetze / Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen

PBefGKostV

§ 1

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Kosten (Gebühren und Auslagen) werden für die im anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben.

§ 2