Gesetze / Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
PBefGKostV§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2021 – 6 A 11511/20Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 06.11.2015 – 6 K 1610/15Zitiert von 4
- VG Frankfurt am Main, 24.03.2010 – 12 K 4195/09.F
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Kosten (Gebühren und Auslagen) werden für die im anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben.