Gesetze / Personenbeförderungsgesetz

PBefG

§ 7 Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/7#abs-1 (1) Zu einer Personenbeförderung, die nach diesem Gesetz genehmigungspflichtig ist, dürfen Lastkraftwagen sowie Anhänger jeder Art hinter Lastkraftwagen oder hinter Zugmaschinen nicht verwendet werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/7#abs-2 (2) Die Genehmigungsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

§ 6 § 8