Gesetze / Personenbeförderungsgesetz PBefG (XXXX) §§ 59 und 59a (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 59 und 59a PBefG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 59 und 59a PBefG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Verwaltungsrecht finden