Gesetze / Personenbeförderungsgesetz
PBefG§ 54c Verkehrsunternehmensdatei
Stand: 10.06.2019
In der Verkehrsunternehmensdatei nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes werden alle im Inland niedergelassenen Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen geführt.