Gesetze / Personenbeförderungsgesetz PBefG (XXXX) §§ 33 bis 35 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 33 bis 35 PBefG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 33 bis 35 PBefG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Verwaltungsrecht finden