Gesetze / Personalausweisverordnung
PAuswV§ 4 Dokumentationspflichten
Stand: 14.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswV/4#abs-1 (1) Die Personalausweisbehörde dokumentiert für die Zwecke des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswV/4#abs-2 (2) Der Sperrnotruf dokumentiert für die Zwecke des elektronischen Identitätsnachweises den Sperrantrag durch den Ausweisinhaber, die Übermittlung der Sperrsumme an den Sperrlistenbetreiber sowie das Datum und die Uhrzeit von Antrag und Übermittlung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswV/4#abs-3 (3) Der Sperrlistenbetreiber dokumentiert
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswV/4#abs-4 (4) Der Cloudanbieter dokumentiert zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit des Übermittlungsvorgangs eines erstellten und übermittelten Lichtbilds