Gesetze / Personalausweisverordnung
PAuswV§ 36e Muster der eID-Karte
Stand: 14.03.2026
Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1 entsprechend.